Information der DIHK zu Corona-Unternehmenshilfen
20.01.2021
Bitte beachten Sie folgendes Informationsblatt der DIHK zu Corona-Unternehmenshilfen.
Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe bis 30. April und die Frist für die Überbrückungshilfe II wurde bis 31. März verlängert. Die Programme unterliegen auch EU-beihilferechtlichen Regelungen.
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- 02_Corona-Unternehmenshilfen_und_die_EU-Beihilferegelung.pdf (35 K)